Das Schulmotto als Verpflichtung

1999 haben wir das 175-jährige Jubiläum des Burggymnasiums gefeiert - der unmittelbare Anlass war die Eröffnung des neuen Schulgebäudes 1824 - und unter das Motto gestellt:

„Tradition mit Zukunft“.

Dieses Motto formuliert nicht zuletzt auch einen Konsens im Hinblick auf die erzieherischen Ziele an unserer Schule, indem es zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit auffordert, aber gleichzeitig auch ein kritisches Bewahren von überlieferten Werten und Vorstellungen einfordert. Für die Erziehungsarbeit an unserer Schule ergibt sich aus diesem Spannungsverhältnis zwischen Tradition und Zukunft eine klare pädagogische Grundorientierung.

II. PÄDAGOGISCHE GRUNDORIENTIERUNG AM BURGGYMNASIUM

Bildung und Erziehung in der Schule erfordern den Konsens von Lehrern, Eltern und Schülern. Erziehung und Unterricht können nur gelingen, wenn Schule und Elternhaus sich in gemeinsamer Verantwortung über Rahmenbedingungen und Normen verständigen und Orientierungshilfen und Leitlinien für das soziale Zusammenleben in der Schule geben.

1. Werteorientierung am Burggymnasium

Die Grundlage für die Erziehung am Burggymnasium bilden die Werte, die das Grundgesetz und die Verfassung Nordrhein-Westfalens jedem Menschen als Grundrechte zusichern:

„Jedes Kind hat .Anspruch auf Erziehung und Bildung“ (Art. 8, LV NRW). ..Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen ...“ (Art. 7, LV NRW).

Für unsere Schulgemeinschaft des Burggymnasiums bedeutet das:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Art. 1 GG)

• Alle Schülerinnen und Schüler nehmen Rücksicht auf andere, beleidigen, beschimpfen und verleumden sich untereinander nicht. Erwachsene werden von ihnen mit Respekt und Höflichkeit behandelt.

• Erwachsene dürfen weder ein Kind beleidigen noch zulassen, dass Schülerinnen und Schüler ohne Achtung behandelt werden.

• Zusammenleben braucht Verlässlichkeit, Vertrauen auf Ehrlichkeit und auf die Bereitschaft zur Hilfe und zum Schutz für den Schwächeren.

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.

• Schülerinnen und Schüler brauchen Ermutigung, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ihren eigenen Standpunkt zu vertreten; sie benötigen Unterstützung dabei, Toleranz zu lernen und notwendige Grenzen beim Umgang miteinander zu akzeptieren und einzuhalten.

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

• Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft müssen sich darauf verlassen können, dass sie mit Worten und Taten nicht verletzt werden.

• Beleidigungen oder körperliche Auseinandersetzungen sind keine Mittel der Konfliktaustragung.

Jeder hat das Recht auf Schutz seines Eigentums.

• Kinder und Jugendliche müssen lernen, das Eigentum anderer zu respektieren und die Dinge des Alltags mit Sorgfalt zu behandeln.

• Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Entschuldigung und zur Wiedergutmachung, wenn eine Verletzung oder ein Schaden entstanden ist.

Jeder hat das Recht auf einen guten, ungestörten Unterricht.

• Schülerinnen und Schüler können einen gut vorbereiteten, sie ansprechenden Unterricht erwarten, den sie durch Pünktlichkeit, verlässliche Mitarbeit, Ruhe und Konzentration, Wissbegier und Neugier mittragen.

• Wertschätzung der Leistung prägt die Lernkultur am Burggymnasium.

• Lehrerinnen und Lehrer sorgen konsequent dafür, dass diese Grundvoraussetzungen gegeben sind, damit ein freundliches, rücksichtsvolles Gesprächsklima gedeiht, das auch stilleren Kindern und Jugendlichen den Mut zur Mitarbeit gibt.

2. Vereinbarungen für das soziale Zusammenleben in der Schule

Um ein einvernehmliches Zusammenleben in der Schule zu ermöglichen, sind Regelungen getroffen worden, die die grundlegenden Rechte und Pflichten aller festhalten:

  1. Der „Schulvertrag“ regelt als gemeinsame Vereinbarung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern das Zusammenleben in der Klassengemeinschaft.
  2. Die „Hausordnung“ formuliert weitere Regeln für das Zusammenleben in der Schule.
  3. Lehrer, Eltern und Schüler als Partner im Erziehungs- und Bildungsprozess

Die Schule kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn alle an ihr Beteiligten ihre besondere Verantwortung wahrnehmen.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer fordern und fördern, indem sie die sich entwickelnde Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler im Auge haben und ihnen gleichzeitig Orientierungshilfen beim Heranwachsen geben.
  • Die Eltern unterstützen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, indem sie ihren Kindern Halt und Orientierung geben.
  • Die Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt aller Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Sie nehmen aktiv an der Gestaltung des schulischen Lebens teil. Das bedeutet auch, dass sie mit zunehmendem Alter Eigenverantwortung für das Gelingen von Lernprozessen und Unterricht übernehmen und Begabung nicht nur als Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten begreifen, sondern auch als Verpflichtung, sich für die Allgemeinheit und für Schwächere einzusetzen.

Die pädagogischen Grundsätze

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Art. 1 GG)
  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
  • Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Jeder hat das Recht auf Schutz seines Eigentums.
  • Jeder hat das Recht auf einen guten, ungestörten Unterricht.