1. Allgemein
Bilingualer Unterricht bedeutet, dass verschiedene Fächer in unterschiedlichen Jahrgangsstufen in einer Fremdsprache (hier: Englisch) unterrichtet werden.
Die Fremdsprache ist Arbeitsprache im Sachfachunterricht.
Mögliche bilinguale Fächer sind: Politik, Erdkunde, Geschichte, Biologie.
2. Ziele des bilingualen Unterricht
Bilingualer Unterricht bedeutet eine Erweiterung des englischen Fremdsprachenunterrichts.
Wesentliche Ziele sind:
• eine erhöhte Sprachkompetenz in der Zielsprache
• Befähigung zu fachsprachlichem und fachmethodischem Arbeiten in der Fremdsprache
• Befähigung zum Verständnis, zur Verarbeitung und Darstellung fachlicher Sachverhalte in Lebens- und Lernbereichen wie Politik, Kultur oder Naturwissenschaften in der Fremdsprache.
3. Organisation
Schülerinnen und Schüler, die am bilingualen Unterricht teilnehmen möchten, müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 für den bilingualen Unterricht angemeldet werden.
Hieraus ergibt sich keine Verpflichtung, ab der Jahrgangstufe 7 bilinguale Fächer zu belegen (vgl. 3.1), d. h., auch ein Wechsel zu den deutschsprachigen Sachfächern bleibt möglich.
4. Sekundarstufe I
Klassen 5 und 6
In den Klassenstufen 5 und 6 erhöht sich der Englischunterricht um zwei Stunden (6 Wochenstunden an Stelle von 4 Wochenstunden).
Der Fremdsprachenunterricht bereitet den bilingualen Unterricht ab der Jg. 7 vor, um den späteren Umgang mit authentischen and sprachlich anspruchsvollen Sachtexten zu ermöglichen.
Klasse 7
Der bilinguale Unterricht beginnt im Fach Biologie.
Klasse 8 und 9
Der bilinguale Unterricht wird fortgeführt in den Fächern Politik-Wirtschaft und Geschichte.
5. Bescheinigung der Teilnahme am bilingualen Bildungsgang (Sek. I und Sek. II)
In Zeugnissen wird ein bilingual unterrichtetes Sachfach mit dem Zusatz der Unterrichtssprache versehen, z. B. "Erdkunde bilingual Englisch".
Schülerinnen und Schüler, die bilinguale Fächer belegt haben, erhalten eine entsprechende Bescheinigung auf möglichen Abschluss- oder Abgangszeugnissen (z. B. nach Klasse 10, "Fachoberschulreife" usw.), die Fächer und Jahrgangsstufen des bilingualen Unterrichts werden ausgewiesen.
6. Bilingualer Unterricht in der Sekundarstufe II
(Gymnasiale Oberstufe, Jgst. 10-12)
Bedingungen des "bilingualen Abiturs"
Schülerinnen und Schüler, die in der Sek. I den bilingualen Zweig besucht haben, auch Schülerinnen und Schüler, die eine entsprechende fremdsprachliche Vorbereitung nachweisen (z. B. durch einen Auslandsaufenthalt), können in der Oberstufe das Fach Sozialwissenschaften-bi als Grundkurs belegen.
Das Fach Englisch wird in diesem Fall ab der Jgst. 11 als Leistungskurs belegt.
Nur in der Einführungsphase (Jgst. 10) muss neben dem Grundkurs Sozialwissenschaften-bi ein weiterer Grundkurs in einem Sachfach bilingual belegt werden, am Burggymnasium ist dies das Fach Geschichte-bi.
Das bilinguale Sachfach Sozialwissenschaften-bi ist drittes (schriftl.) oder viertes (mündl.) Abiturfach.
Die Erfüllung der genannten Bedingungen ist Voraussetzung zur Erlangung eines "bilinguales Abiturs", mit dem entsprechenden Vermerk auf dem Abiturzeugnis:
"… hat den bilingualen (deutsch-englischen) Unterricht von Klasse 5 (gegebenenfalls 10) bis zur Jahrgangsstufe 12 mit Erfolg besucht und die Abiturprüfung im Fach Sozialwissenschaften in der englischen Sprache abgelegt."
(Siehe hierzu auch CertiLingua.)
7. Unterrichtsinhalte des bilingualen Unterrichts
Grundsätzlich gelten die Lehrpläne der deutschsprachigen Sachfächer analog (Sek. I u. II).
8. Leistungsbewertung
Bei der Bewertung von Schülerleistungen in den bilingualen Sachfächern werden vorrangig die fachlichen Leistungen beurteilt, sprachliche Leistungen und die Anwendung der Fachsprache werden im Rahmen der Darstellungsleistung berücksichtigt.
Ansprechpartner: Herr Knierim
Klassen 5 und 6: 6 statt 4 Wochenstunden Englisch
Klasse 7: Das Fach Biologie wird bilingual unterrichtet.
Klasse 8 und 9: Das Fach Politik-Wirtschaft oder Geschichte wird bilingual unterrichtet.
Bei Erfüllung weiterer Bedingungen können Schülerinnen und Schüler, die in der Sek. I den bilingualen Zweig
durchgehend besucht haben, einen Vermerk auf dem Abiturzeugnis erlangen: "… hat den bilingualen (deutsch-englischen) Unterricht von Klasse 5
(gegebenenfalls 10) bis zur Jahrgangsstufe 12 mit Erfolg besucht und die
Abiturprüfung im Fach Sozialwissenschaften in der englischen Sprache
abgelegt."
Siehe hierzu auch CertiLingua.
Ansprechpartner: Herr Knierim