Seit 13. Januar 2022 gilt – laut Information des Gesundheitsamtes - eine neue Quarantäneregelung:
Ist eine Kontaktperson geboostert, geimpft genesen, frisch genesen (innerhalb der letzten 3 Monate) oder frisch geimpft (letzte Impfung innerhalb der letzten 3 Monate), so ist keine Quarantäne notwendig. Eine solche Person hat nur die Pflicht sich zu testen, sobald Symptome auftreten.
Weiterhin gilt natürlich, dass die positiv getestete Person zu Hause bleibt. Der Quarantänezeitraum beträgt 10 Tage mit einer Freitestmöglichkeit nach dem 7. Tag mittels negativem PCR- oder Schnelltest. Die Virusvariante hat hierbei keinen Einfluss. Das Gesundheitsamt wird die positiv getesteten Personen telefonisch kontaktieren.
Folgende, ergänzende Regelung des Schulministeriums zur Durchführung der Selbsttests gilt es ab dem 10. Januar zu beachten:
Unabhängig vom individuellen Immunisierungsstatus nehmen alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal an den dreimaligen Testungen pro Woche teil – mit anderen Worten: auch geimpfte und genesene Personen müssen sich wieder regelmäßig testen.