Schülerinnen und Schüler des Burggymnasiums bekommen als Arbeitsgerät ein iPad geliehen. Dieses Tablet wird genutzt um im Unterricht digitale Inhalte aufzurufen, ersetzt in vielen Fächern die Hefte oder Schnellhefter und kann zur Erstellung digitaler Lernergebnisse herangezogen werden. Gleichzeitig kann mit der WebUntis-App oder über den Browser der Stunden- und Vertretungsplan aufgerufen werden.
Nach Beenden der Schulzeit muss das iPad wieder zurück gegeben werden.
Digitale Geräte sind nützliche Hilfsmittel, die den Unterrichtsalltag am Burggymnasium und zu Hause bereichern. Uns ist es wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler erlernen, wie die Endgeräte, die bereits ein fester Bestandteil in ihrem Alltag sind, als Arbeitsmittel für schulische Zwecke genutzt werden können. Damit das funktionieren kann, brauchen wir als Schule Regeln, die in dieser Nutzungsordnung festgehalten werden. Mit der Unterschrift bestätigen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, dass sie diesen Regeln zustimmen und sie auch einhalten.
Für die Nutzung der Geräte in der Schule werden folgende Vereinbarungen getroffen:
Geräte:
Regeln für die Nutzung im Unterricht:
5. Ich habe zu Beginn des Unterrichts das iPad zugeklappt vor mir liegen und nutze das iPad erst zu dem Zeitpunkt und auf die Art und Weise, wie die
jeweilige Lehrerin/ der Lehrer es vorgibt. Das iPad liegt flach vor mir auf dem Tisch.
6. Ich fertige meine Hausaufgaben immer handschriftlich an, außer wenn die Lehrerin oder der Lehrer etwas anderes vorgibt.
7. Mein iPad ist grundsätzlich lautlos eingestellt. Im Unterricht trage ich Kopfhörer, wenn z.B. Videos angeschaut werden. Kopfhörer bringe ich deshalb
immer mit. Ich spiele daher auch keine störenden Töne ab.
8. Ich mache keine Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Personen und Tafelbildern ohne Anweisung der Lehrkraft. Wenn ich digitale Produkte für den
Unterricht erstellt habe, darf ich sie nicht verbreiten und lösche sie nach der unterrichtlichen Nutzung wieder.
9. Sollte es zu einem Regelverstoß kommen, können neben den üblichen Ordnungsmaßnahmen auch die Folgenden ergriffen werden:
- Das Nutzen meiner Apps kann über Classroom eingeschränkt werden.
- Die Arbeit mit dem iPad kann mir stundenweise untersagt werden.
- Ich erhalte einen Klassenbucheintrag wegen einer Unterrichtstörung, den auch meine Eltern lesen können.
- Mein iPad kann für einen längeren Zeitraum in einen Modus versetzt werden, so dass ich es nur sehr eingeschränkt nutzen kann („roter Bildschirm“).
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